Immer wieder ist zu hören, dass Krisen auch Chancen in sich bergen. In der Diskussion, um „unsere“ HOAI besteht Einigkeit, dass einzig eine verbindliche und angemessene Verpreisung von Architektenleistungen den Erhalt von qualitativ, langlebiger und damit nachhaltiger Architektur gewährleistet.

Die Rechtmäßigkeit unserer – auch gesellschaftlich bedeutenden – verbindlichen Höchst- und Mindestsätze der HOAI hat der EuGH mit seinem Urteil vom Juli 2019 grundsätzlich bestätigt. Hierfür können wir dankbar sein.

Trotzdem wurde mehr als ein Jahr nach Vorlage der schriftlichen Begründung noch immer kein Ansatz gefunden, die im Urteil aufgeführten Mängel zu beheben. Vor allem die Tatsache, dass eine Verpreisung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren voraussetzt, dass eben diese Leistungen auch nur von Architekten und Ingenieuren erbracht werden dürfen.

Wir brauchen also ein Berufsausübungsrecht für unseren Berufsstand, wie auch Ärzten und Anwälten zusteht. Liegt doch gerade hierin die Chance, dass in Zukunft Architektenleistungen ausschließlich von Architekten erbracht werden dürfen. Das Urteil schafft zudem die Möglichkeit einer europäischen Lösung mit einer länderübergreifenden Qualitäts- und Honorarsicherung.

Die sich abzeichnende Abschwächung der Konjunktur und ein damit einhergehender dramatischer Rückgang von Baugenehmigungen sind die ersten unheilsamen Vorboten eines in der Zukunft nun möglichen und auch wahrscheinlich werdenden ruinösen Preiskampfes unter Kollegen. Es muss daher umgehend damit begonnen werden, die im Urteil des EuGH aufgeführten Mängel zu beheben. Baukunst ist wertvoll…

Herzlichst
Stuart Stadler
Architekt VfA