Länderkammern

Die Landesarchitektenkammern sind die Mitglieder der Bundesarchitektenkammer (BAK). Die Architektenkammern sind öffentlich-rechtliche, berufsständische Organisationen von Architekten in Deutschland. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führen sie staatliche Aufgaben aus und sind dem Allgemeininteresse verpflichtet. Da Architektenrecht Länderrecht ist, existieren neben der Bundesarchitektenkammer die jeweiligen Länderkammern. Zu ihren Aufgaben zählt die Eintragung in die Architektenliste und die Förderung von Baukultur und Städtebau.

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