Wer wir sind

Die Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands e.V. (VfA) vertritt die Interessen der freischaffenden Hochbau-, Innen-, Landschafts- und Städtebau- architektinnen und Architekten.

Engagement im Bundesverband

Die VfA setzt sich seit Ihrer Gründung im Jahr 1958 als Berufsverband engagiert für freischaffend Tätige ein, insbesondere für Architekten/-innen, Innenarchitekten/-innen, Garten- und Landschaftsarchitekten/-innen, Stadt- und Raumplaner/-innen und Studenten/-innen dieser Fachrichtungen.

Interessensvertretung

Die VfA-Mitglieder vertreten in den Architektenkammern der Länder und des Bundes konsequent die Interessen der Büroinhaber/-innen und ihrer Mitarbeiter. Ergebnisse dieses Engagements sind die Schaffung der Berufsordnung mit dem Schutz der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“, die Bildung der Architektenkammern, die Etablierung von grundlegenden Anforderungen an die Berufsausbildung, die Entwicklung und der Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Entwicklung und Förderung des Wettbewerbswesens.

Einfluss in Dachverbänden

Heute engagieren sich 11 Landes- und 38 Bezirksgruppen für die Existenzsicherung des freischaffenden Berufsstandes. Das VfA-Präsidium und die Bundesgeschäftsstelle in Berlin machen ihren Einfluss in allen wichtigen Dachverbänden geltend:

  • Architects‘ Council of Europe (ACE) in Brüssel
  • Bundesarchitektenkammer (BAK) in Berlin
  • Bundesverband Freier Berufe (BFB) in Berlin
  • Deutscher Kulturrat in Bonn
  • Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) in Berlin
  • Initiative Architektur und Baukultur
  • Verbändegespräche

Wegmarken der VfA

  • 1958 Gründung in Köln
  • 1958 VfA fordert Einrichtung berufsständischer Kammer und deren bundesweite Dachorganisation (Bundesarchitektenkammer)
  • 1962 Gründung einer Verrechnungsstelle
  • 1963 „Politik wird mit oder ohne uns gemacht, wenn sie ohne uns gemacht wird, laufen wir Gefahr, dass sie gegen uns gemacht wird.“ (Hannes Schaefer, Präsident der VfA)
  • 1965 Die VfA fordert eine gesetzliche Regelung der Planvorlageberechtigung
  • 1968 Die VfA fordert eine Gebührenordnung, die gesetzliche Regelung der Planungsvorlageberechtigung, die Einführung von Architektengesetzen und -kammern in allen Bundesländern
  • 1968 Die VfA stellt die Forderung nach einer stetigen fachwissenschaftlichen Fortbildung der Architekten in Deutschland
  • 1969 Die Bundesarchitektenkammer wird gegründet – die VfA hat sich maßgeblich für deren Gründung eingesetzt
  • 1970 Erneute, verstärkte Forderung nach der Einführung einer Gebührenordnung für Architekten
  • 1971 Die Initiativen der VfA ebnen der Erarbeitung der HOAI den Weg
  • 1972 Erstmals wird auf Betreiben der VfA ein Tarifvertrag mit der IG Bau Steine Erden abgeschlossen. Die VfA ist der Architektenverband mit sozialer Verantwortlichkeit
  • 1974 CONSTRUCTA in Hannover: Auf dem Stand der VfA wird einer der ersten Computeranlagen für Architekten vorgeführt
  • 1978 Die VfA setzt sich für ein Verbot der Nebentätigkeit für Beamte ein
  • 1996 Die VfA initiiert das erste Verbändegespräch
  • 2008 50-jähriges Jubiläum der VfA

Mehr über die VfA

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